Baurechtschaffung

Ob es um die Neuentwicklung von Flächen oder Aufstockungen, Anbauten oder Nutzungsänderungen im Bestand geht, jedes dieser Projekte bleibt bloße Idee, wenn die hierfür erforderlichen (Bau-) Genehmigungen, nicht erteilt werden (können).

Bei Fragen, welches Baurecht das konkrete Vorhabengrundstück hergibt bzw. welche Schritte erforderlich sind, um das gewünschte Baurecht zu schaffen, stehen wir Ihnen gern rechtlich beratend zur Seite.

Wir begleiten die Verfahren zur Aufstellung neuer Bebauungspläne, beraten Sie bei der von Städten und Gemeinden gewünschten Übernahme von Kosten / Folgelasten der Planung (Stichwort SoBoN, LH München), erstellen und verhandeln die entsprechenden städtebaulichen Verträge und begleiten Ihre Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden. Auch abstandsflächenrechtliche Fragen oder denkmalschutzrechtliche Aspekte Ihres Vorhabens sind bei uns in den besten Händen.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Torsten Grothmann
München
Dr. Tanja Brunner
München