Erbrecht

Das Erbrecht regelt das Schicksal des Vermögens einer natürlichen Person nach deren Tod. Es betrifft das rechtsgeschäftliche Handeln darüber (Testament, Erbvertrag). Es behandelt die gesetzliche Erbfolge. Es regelt die Rechte der Personen, die nach dem Tod eines Erblassers dessen Erben oder Pflichtteilsberechtigte werden.

Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang erbrechtlichen Fragestellungen, etwa

  • bei der Nachlass-Planung und Nachlass-Ermittlung
  • bei der Vertragsgestaltung zur Regelung der Nachlass-Angelegenheiten (Testament, Erbvertrag, Verträge zur Unternehmensübertragung, Nachfolge in das Unternehmen,  Vermögensübertragung zu Lebzeiten, Gründung von Stiftungen und Vereinen)
  • bei Gestaltung und Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • bei der Vermittlung notarieller Beurkundungen und Beglaubigungen
  • in Verfahren mit Behörden und Gerichten
  • bei Erbschein-Beantragungen
  • bei Grundbuchberichtigungen
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen

Ansprechpartner

Frank Geiser
Berlin
Torsten Mahncke
Berlin