Abwicklung
Und sollten Sie einmal das Interesse an Ihrem Unternehmen verlieren und auch ein Verkauf nicht infrage kommen, wickeln wir das Unternehmen und dessen Rechtsträger – gleichviel, ob börsennotierte Kapitalgesellschaft oder private Personengesellschaft – für Sie ab, und zwar einschließlich der Registerlöschung sowie der Akteneinlagerung für die Dauer der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist. Sollte Ihnen die Abwicklung – insbesondere im Fall von Kapitalgesellschaften zu lange dauern, „beerdigen“ wir den überflüssigen Rechtsträger gerne auch im Wege der Verschmelzung – innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auch gerne grenzüberschreitend.
Für die Disziplinen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Bewertung und Unternehmensberatung sprechen wir gerne Empfehlungen aus.