Transaktionsbegleitendes Arbeitsrecht

Sie beabsichtigen, Unternehmen oder Unternehmensteile zu kaufen bzw. zu verkaufen?

Im Rahmen unserer Unterstützung bei allen Formen von Unternehmenstransaktionen beraten wir Sie auch zu allen hiermit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegen, erläutern Ihnen die damit verbundenen Rechtsfolgen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen mögliche Handlungsalternativen. Bei der Erstellung des Informationsschreibens an die Arbeitnehmerschaft über einen bevorstehenden Betriebsübergang nach § 613a BGB sind wir Ihnen ebenso behilflich wie bei der – erforderlichenfalls auch gerichtlichen – Vertretung Ihrer Interessen rund um dieses Thema.

Für die artverwandten Bereiche Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht sprechen wir gern Empfehlungen aus.

Ansprechpartner

Robert Dreblow
Berlin