Klage der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof wegen der Honorarbestimmung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Zunächst hat die Europäische Kommission bezüglich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 18.06.2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Daraufhin hat sie Ende 2016 mitgeteilt, dass sie Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund der Verletzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) und der Niederlassungsfreiheit einreichen wird.

Betroffen ist hiervon nur die Regelung der HOAI, in der die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchsthonorare (§ 3 Abs. 1 HOAI) normiert ist. Nach Auffassung der Europäischen Kommission beschränken die hier festgelegten verbindlichen Mindesthonorare die Niederlassung sowie die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in der Europäischen Union. Sie vertritt die Ansicht, dass diese weder für die Sicherstellung der Qualität der Dienstleistungen noch aus Zwecken des Verbraucherschutzes verhältnismäßig und gerechtfertigt sind. Mit einer Entscheidung des EuGHs wird nicht vor Mitte 2018 gerechnet.