Vergabe, Öffentliche Auftraggeber

Das Vergaberecht umfasst alle Vorschriften und Regeln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Öffentlich sind Auftraggeber, wenn es sich um staatliche oder kommunale Gliederungen (Behörden) handelt, am Aufraggeber eine staatliche Beteiligung besteht oder der Auftraggeber mit öffentlichen Fördermitteln operiert. 

Ab bestimmten Schwellenwerten können Aufträge nicht mehr freihändig vergeben, sondern müssen ausgeschrieben werden. Neben der sachgemäßen Verwendung von Steuergeldern steht die grenzübergreifende Öffnung der Beschaffungsmärkte durch transparente Verfahren im Vordergrund. Das Vergaberecht orientiert sich dabei an den fünf Grundprinzipien Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit. Im Anschluss an die Ausschreibung erfolgt die formalisierte Entgegennahme der Angebote, deren Auswertung sowie die Auftragsvergabe. Diesen komplexen Prozess begleiten rechtlich unsere Büros in Frankfurt und München.

Ansprechpartner

Andrea Maria Kullack
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Berlin
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München
Prof. Dr. Torsten Grothmann
München
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München