Transparenzregister in Deutschland: Meldepflicht und was Unternehmen tun müssen

Das Transparenzregister ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Geldwäsche in Deutschland und der EU. Es wurde am 27. Juni 2017 eingeführt und dient dazu, die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen zu erfassen.

Wer ist von der Registrierungspflicht im Transparenzregister betroffen?

Das Transparenzregister betrifft eine Vielzahl von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften in Deutschland. Dazu gehören unter anderem Aktiengesellschaften, GmbH, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, die Europäische AG (SE) oder Europäische Genossenschaft, offene Handelsgesellschaften (oHG), Kommanditgesellschaften (KG) und Partnerschaften sowie stiftungsähnliche Gebilde und bestimmte Trusts.

Auch für ausländische Gesellschaften mit Immobilieneigentum in Deutschland oder einer Beteiligung an einer Gesellschaft mit Grundbesitz in Deutschland besteht grundsätzlich die Meldepflicht im Transparenzregister.

Zeitliche Staffelung der Registrierungspflicht im Transparenzregister

Die Registrierungspflicht im Transparenzregister ist zeitlich gestaffelt. Die letzte Übergangsfrist für die Pflicht zur Eintragung endete am 31. Dezember 2022.

Für ausländische Gesellschaften mit Immobilieneigentum in Deutschland oder einer Beteiligung an einer Gesellschaft mit Grundbesitz in Deutschland endet die Eintragungsfrist dagegen am 30. Juni 2023.

Bußgelder

Hohe Bußgelder können für diejenigen drohen, die sich nicht rechtzeitig eingetragen haben,

  • nach dem 31. März 2023 für Aktiengesellschaften (AG), Europäische AG (SE), und die Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA),
  • nach dem 30. Juni 2023 für GmbH, Genossenschaft, Europäischen Genossenschaft oder Partnerschaften und
  • nach dem 31. Dezember 2023 für offene Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG).

Praxisempfehlung

Betroffene Gesellschaften, die noch keine Meldung zum Transparenzregister vorgenommen haben, sollten dies schnellstmöglich erledigen.

Gern unterstützen wir bei der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen. Wir beraten umfassend zu den Anforderungen des Transparenzregisters und unterstützen bei der rechtzeitigen und korrekten Eintragung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Seite, um mögliche Bußgelder zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Transparenzregister haben oder Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen benötigen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite.

Ansprechpartner: Frank Geiser, Mario Rokos, LL.M.