Öffentliche Auftragsvergabe
Sie sind Öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber oder durch Förderbescheid verpflichtet öffentlich auszuschreiben, dann haben Sie die gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Regelungen über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu beachten.
Seit dem 01.04.2016 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen deren Werte die EU-Schwellenwerte erreichen bzw. übersteigen und seit Januar 2017 ist die Unterschwellenvergabeverordnung veröffentlicht, die jeweils durch Anwendungserlass der Länder eingeführt werden muss und bis spätestens Ende 2017, zumindest in den überwiegenden Teilen in den Bundesländern gelten wird.
Angesichts dieser Masse an Vorschriften und Neuerungen kann die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung schnell mal zu einem „Schwarzen Loch“ werden und ist im Fall von Verfahrensfehlern mit erheblichen Haftungs- und Schadenersatzrisiken verbunden.
Wir unterstützen Sie bei der Konzeptionierung und Durchführung von Wettbewerben oder der Ausschreibung von Architekten-, Ingenieur- oder Projektsteuerungsleistungen (früher VOF) und ebenso von Bauleistungen, wie auch bei komplexen ÖPP-Verfahren oder aber sonstigen Beschaffungsvorgängen.
Wir prüfen ihre Veröffentlichungstexte, legen mit Ihnen gemeinsam die Teilnahme- und Zuschlagskriterien in Wertungsmatrizen fest, Beantworten Bieterfragen und werten die Teilnahmeanträge wie auch die Angebote (rechtlich) aus.
Ebenso sind wir Ihnen bei der Erstellung von Sitzungs-/Entscheidungsvorlagen für Ihre Entscheidungsträger (Gemeinde-, Kreisräte, Ausschüsse etc.) behilflich und erläutern diese.
Auch im Falle von Bieterrügen, Nachprüfungsverfahren oder sonstigen gerichtlichen Verfahren stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Sie können demnach von uns in allen Bereichen des Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe eine kompetente und vollumfängliche Unterstützung erwarten um all Ihren Belangen gerecht zu werden.