Persönlichkeitsrecht – Auch für Unternehmen

Das Persönlichkeitsrecht gewährt Schutz bei der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es schützt aber auch die freie wirtschaftliche Betätigung und den Geltungs- und Achtungsbereich von Unternehmen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist dies im Bereich der öffentlichen Wort- und Berichterstattung oder bei öffentlichen Äußerungen oder Darstellung in sonstigen Zusammenhängen, etwa in sozialen Medien. Ausprägungen sind u.a.:

  • Recht am eigenen Bild
  • Datenschutz
  • Namen
  • Ehre
  • Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
  • Unternehmenspersönlichkeit
  • Urheberpersönlichkeit
  • Informationelle Selbstbestimmung
  • Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Torsten Mahncke
Berlin