Persönlichkeitsrecht – Auch für Unternehmen
Das Persönlichkeitsrecht gewährt Schutz bei der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es schützt aber auch die freie wirtschaftliche Betätigung und den Geltungs- und Achtungsbereich von Unternehmen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist dies im Bereich der öffentlichen Wort- und Berichterstattung oder bei öffentlichen Äußerungen oder Darstellung in sonstigen Zusammenhängen, etwa in sozialen Medien. Ausprägungen sind u.a.:
- Recht am eigenen Bild
- Datenschutz
- Namen
- Ehre
- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- Unternehmenspersönlichkeit
- Urheberpersönlichkeit
- Informationelle Selbstbestimmung
- Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme