Allgemein anerkannte Regeln der Technik im Bau nach der Rechtsprechung
Prof. Dr. Torsten Grothmann und Kirill Erdmann haben in einem gemeinsamen Beitrag (ZfIR 2026, S. 297 ff.) die Entwicklung der allgemein anerkannten Regeln der Technik untersucht.
Während der Gesetzgeber versucht, durch aktuelle Initiativen, das Bauen zu fördern, zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten, weitet die Rechtsprechung den Begriff und das Verständnis der allgemein anerkannten Regeln der Technik (immer) weiter aus. So waren beispielsweise das OLG Düsseldorf (27.10.2020) und das OLG Brandenburg (27.01.2021) in jüngerer Zeit der Meinung, dass Teile der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (kurz: ASR) durch den Architekten in seine Planung einzubeziehen seien, wenn der Auftragsgegenstand die Schaffung oder Änderung von Arbeitsstätten beinhalte. Zur Begründung des jeweiligen Urteils wurden die einschlägigen Teile der ASR zu allgemein anerkannten Regeln der Technik erklärt. Für Architekten, Planer, Bauunternehmer und Bauherrn steht zu befürchten, dass das für die Erstellung eines aktuellen Maßgaben genügenden, mangelfreien Bauwerks immer umfangreicher und letztendlich undurchsichtiger wird. Aus Sicht der Verfasser widerspricht die Rechtsprechung mit den Urteilen des OLG Düsseldorf und OLG Brandenburg den gegenwärtigen Initiativen des Gesetzgebers und der Praxis, das Bauen zu fördern, zu beschleunigen und auch kostengünstiger zu gestalten. Außerdem wird die Eigenverantwortung des Bauherrn eingeschränkt.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Torsten Grothmann, Kirill Erdmann