Angepasste HOAI tritt am 01.01.2021 in Kraft

Der Bundesrat hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Novellierung der HOAI zugestimmt; die angepasste HOAI tritt daher zum 01.01.2021 in Kraft tritt. Planer können ab diesem Zeitpunkt ihre Honorare frei verhandeln.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem viel zitierten Urteil vom 04.07.2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI verankerten verbindlichen Höchst- und Mindestsätze mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie unvereinbar sind.

Durch die Abschaffung der verbindlichen Höchst- und Mindestsätze sind die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen zukünftig frei verhandelbar; die bisherigen Honorartafeln werden jedoch beibehalten. Die in den Honorartafeln enthaltenen Werte haben keinen verbindlichen Charakter mehr, sollen den Vertragsparteien jedoch zur Orientierung sowie zur Hilfestellung bei der Ermittlung eines angemessenen Honorars dienen. Es hat ein Hinweis gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen, dass niedrigere oder höhere Honorare verhandelt und vereinbart werden können.

Sollten die Parteien keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen haben, gilt der bisherige Mindestsatz als vereinbart. Dadurch soll die Angemessenheit der Vergütung gewährleistet und Streitigkeiten vermieden werden.

Für eine wirksame Honorarvereinbarung reicht ab dem 01.01.2021 die Textform aus; dies bedeutet, dass nun auch elektronisch übermittelte Erklärungen zulässig sind.