Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit
BAG: Ist ein Arbeitnehmer infolge einer Erkrankung für unabsehbare Zeit nicht in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeit zu verrichten, kann dies geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann unter solchen Umständen sowohl für die eine wie auch für die andere Seite unzumutbar sein. Allerdings müssen beide Seiten dafür Sorge tragen, dass ihr Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in einer für beide Seiten zumutbaren Art und Weise aufrechterhalten werden kann. (Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG).