Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Vorbereitung

Das Bundesjustizministerium hat mitgeteilt, eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorzubereiten, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür sollen die Regelungen dienen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden. Stand: 16.03.2020. Näheres hier.