Infoveranstaltung: Maßnahmen zur Umsetzung der DS-GVO für Unternehmen am 18.04.2018

Ab dem 25.05.2018 gilt das neue Datenschutzrecht in Form der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Mit dieser werden umfangreiche Änderungen und Anpassungen bezüglich des Umgangs mit Daten im Unternehmen notwendig. Da bei Nichteinhaltung der Vorgaben Bußgelder in Millionenhöhe sowie Schadensersatzansprüche drohen, besteht dringender Handlungsbedarf. Hiervon betroffen ist auch Ihr Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung mit dem Thema „Maßnahmen zur Umsetzung der DS-GVO für Unternehmen“ ein, in der wir Ihnen einen allgemeinen Leitfaden zur Umsetzung der neuen Vorgaben an die Hand geben.

Dieser Leitfaden umfasst insbesondere:

  1. Bedeutung der DS-GVO
  • Befugnisse der Aufsichtsbehörden sowie drohende Sanktionen
  • Accountability-Ansatz/Nachweispflichten
  1. Unternehmensinternes Projekt zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO
  • Bestandsaufnahme

Analyse und Ermittlung des Ist-Zustands

  • Handlungsbedarf

Analyse und Ermittlung des Soll-Zustands

  • Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der DS-GVO

Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen sowie Priorisierung dieser Maßnahmen bis zum 25. Mai 2018

Die Veranstaltung wird am 18.04.2018 um 17:00 Uhr in unseren Kanzleiräumlichkeiten in der Nymphenburger Straße 5 in München stattfinden. Bitte geben Sie uns bis spätestens 13.04.2018 Bescheid, ob wir mit Ihrer Teilnahme rechnen dürfen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Dr. Torsten Grothmann
Corinna Czermak