Rechtstreue (Compliance), Nachhaltigkeit und „Gute Unternehmensführung“ (ESG) in der Immobilienwirtschaft – Zeit zu handeln

  1. Verbandssanktionengesetz als Anstoß zum Aufbau eines Compliance-Management-Systems (CMS)

Der aktuelle Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ (Verbandssanktionengesetz), der gerade das Gesetzgebungsverfahren durchläuft, verfolgt das Ziel, „die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.“[1]  Angesprochen/betroffen von diesem Gesetz sind alle wirtschaftlich Agierenden (juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine sowie rechtsfähige Personengesellschaften, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist), also nicht nur Verbände im klassischen Sinn wie z. B. der ZIA, sondern auch OHG‘s, GbR‘s, KG‘s, GmbH‘s, AG‘s, etc.

Compliance ist bereits seit geraumer Zeit in aller Munde; oftmals wird jedoch davon ausgegangen, dass dieser umfassende Themenkomplex und damit auch die hiermit verbundenen Sanktionen, Bußgelder und Reputationsschäden nur große Unternehmen betrifft. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen kommen inzwischen nicht mehr umhin, sich mit Compliance zu beschäftigen. Dies zeigt nicht nur das oben zitierte kommende Verbandssanktionengesetz, mit dem Compliance weiter in den Mittelpunkt rückt und Anforderungen an alle Unternehmen sowie entsprechende Sanktionen bei Zuwiderhandlungen deutlich erhöht werden. Auch eine Vielzahl an weiteren Regelungen und haftungsrechtlicher Rechtsprechung sowie der verstärkte Blick der Behörden, Stakeholder und Medien auf Compliance im Mittelstand macht dies deutlich.

Der Aufbau und die Umsetzung eines wirksamen und funktionierenden Compliance-Managements-Systems (CMS) mit all seinen einzelnen Facetten (z. B. Compliance-Risiken, -Kultur, -Organisation, -Kommunikation und -Überwachung) muss daher integraler Bestandteil eines jeden Unternehmens sein. Wichtig ist es hier, ein auf das konkrete Unternehmen angepasstes CMS aufzubauen, umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dies ist eine umfangreiche Aufgabe, die aber auch diverse Chancen mit sich bringt, auf lange Sicht Risiken minimiert (Schutzfunktion) und Ihr Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig hält. Gerne können wir Sie bei dem Aufbau, der Umsetzung und Kontrolle eines CMS, konkret angepasst für Ihr Unternehmen, unterstützen und beraten.

2. Nachhaltigkeit und ESG in der Immobilienwirtschaft

Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility (CSR) und Environmental, Social & Governance (ESG) rücken immer weiter in den Fokus der Immobilienwirtschaft (aktuell z. B. diverse diesbezügliche Beiträge in der Immobilien Zeitung vom 18.03.2021). Stakeholder und Finanzwirtschaft legen vermehrt Wert auf nachhaltiges Wirtschaften und auch die Verrechtlichung schreitet international und bundesrechtlich mit entsprechenden Vorgaben und Sanktionen (u. a. Action Plan on Sustainable Finance der EU-Kommission, Offenlegungsverordnung für Nachhaltigkeit der EU und das Lieferkettengesetz) voran. Die bisher sehr weichen Faktoren der CSR und des ESG werden damit härter, sie sind nicht mehr nur „nice to have“ und nicht mehr nur bloßer Marketingfaktor, sondern werden zu einer rechtlichen Notwendigkeit. Seit 10.03.2021 gilt z. B. die Offenlegungsverordnung der EU insbesondere auch für Immobilienfonds und deren Manager, nach der diese ihre Produkte je nach deren Nachhaltigkeit einordnen und hierüber berichten müssen. Dies hat auch weitreichende Auswirkungen auf Projektentwickler, da Immobilien ESG-konform errichtet werden müssen um die erfolgreiche Vermarktung von Gewerbeimmobilien zu gewährleisten (z. B. Akquisition durch institutionelle Investoren). Auch die Mietersuche nebst Ausgestaltung der entsprechenden Verträge wird zukünftig hiervon betroffen sein, da insbesondere große Unternehmen auf eine Nutzung ihrer Betriebsflächen im Einklang mit den ESG-Kriterien Wert legen müssen. Weitere ESG-Regulierung der EU ist zum Teil schon beschlossen und wird in den nächsten Jahren folgen. Es erscheint uns ratsam, diese Entwicklung aktiv aufzugreifen, ihr nicht hinterherzulaufen.

Im Einzelnen sind dabei folgende Aspekte zu betrachten:

ESG steht für Grundsätze nachhaltiger Investitionen, die Umwelt-, Sozialbelange und gute Unternehmensführung berücksichtigen und umfasst folgende Themenbereiche:

E = Environmental

Hierzu zählen Maßnahmen, die den jeweiligen ökologischen Fußabdruck reduzieren, wie z. B. flächensparendes Bauen, ökologische Bauweise, Vermeidung von Beeinträchtigungen von Fauna und Flora, Strategien zum Klimaschutz, Vermeidung von Umweltverschmutzung und -gefährdung, Energieeffizienz nebst dem Einsatz von erneuerbaren Energien, sparsamer Ressourcenverbrauch sowie die Minimierung von Emissionen.

S = Social

Der Sozialaspekt von ESG umfasst insgesamt soziale und ethische Faktoren eines Unternehmens, wie unter anderem Arbeitnehmerrechte, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Nachhaltigkeitsstandards bei Zulieferern (siehe den jüngsten Entwurf eines Lieferkettengesetzes).

G = Governance

Governance umfasst alle Maßnahmen einer guten Unternehmensführung, wie       z. B. Compliance, funktionierende Aufsichtsstrukturen, Unternehmensethik, Unternehmenstransparenz sowie ein effektives Risikomanagement.

Der Aufbau und die Umsetzung einer notwendigen und konkreten Nachhaltigkeits-/CSR-/ESG-Strategie, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen, bringt vielfältige Chancen (Innovation), erhöht den Unternehmenswert und steigert die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Zudem ist auch hier die Schutzfunktion (Sanktionen, Reputationsschäden, etc.) einer entsprechenden Strategie hervorzuheben. Auch hier können wir Sie gerne unterstützen und beraten; der Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie kann gut mit dem Aufbau eines CMS verbunden werden, da diese Themen eng miteinander verknüpft sind.

Ihre Ansprechpartnerin:

Corinna Czermak

Rechtsanwältin

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[1] Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, Bearbeitungsstand: 16.06.2020 10:03 Uhr, S. 1.