Unauffindbares Testament trotzdem gültig

Ein nicht mehr vorhandenes Testament ist nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig. Vielmehr können die Form und der Inhalt auch eines unauffindbaren Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden. Es besteht im Fall der Unauffindbarkeit eines Testaments insbesondere auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb als widerrufen anzusehen ist:

OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2018  – 2 Wx 261/18 und 2 Wx 266-270/18 –