Inhouse-Schulung zum Datenschutzrecht

Ab dem 25.05.2018 gilt das neue Datenschutzrecht in Form der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Mit dieser werden umfangreiche Änderungen und Anpassungen bezüglich des Umgangs mit Daten in Unternehmen notwendig. Da bei Nichteinhaltung der Vorgaben Bußgelder in Millionenhöhe sowie Schadensersatzansprüche drohen, besteht dringender Handlungsbedarf. Hiervon betroffen ist auch Ihr Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen eine Schulung an, die die neuen Anforderungen und den Änderungsbedarf im Rahmen der DS-GVO für Unternehmen aufzeigen soll.

Die Schulung umfasst insbesondere:

  • allgemeiner Überblick zum Datenschutzrecht und der DS-GVO (z. B. Geltungszeitpunkt, unmittelbare Geltung in Deutschland, Anwendungs-bereich, personenbezogene Daten),
  • neue Anforderungen (z. B. Verantwortlichkeiten und Aufgaben, Datenschutzbeauftragter, Unternehmensrichtlinien zur Datenschutz-Organisation, Rechenschaftspflicht, Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzung, Auftragsverarbeitung),
  • Konsequenzen für Unternehmen (z. B. erhöhte Risiken durch immens gestiegene Bußgeldrahmen, Handlungsbedarf beim Umgang mit Daten, Absicherung vor Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen) und
  • Übersicht der vorzunehmenden Umsetzungsmaßnahmen im Unternehmen (z. B. Anpassung Prozesse, Anpassung IT-Systeme/Datensicherheit, Datenschutz in Produkten, Transparenzpflichten und Betroffenen-kommunikation, Vertragsmanagement).

Überdies bieten wir Ihnen an, Sie bei der Bestimmung des Handlungsbedarfs in Ihrem Unternehmen mittels eines Soll-Ist-Abgleichs zu begleiten und die Umsetzung konkreter Maßnahmen rechtlich zu betreuen.

Bei Interesse steht Ihnen Frau Corinna Czermak jederzeit gerne zur Verfügung.